Kongress-Förderung
Der Tourismusverband Region Graz bietet eine finanzielle Kooperation in der Höhe zwischen 2 % und 7 % des Nächtigungsumsatzes an. Als Kriterium gilt eine Mindestanzahl von 200 bzw. 300 Nächtigungen (z. B. 150 Personen x 2 Nächte) in Beherbergungsbetrieben in den Tourismusgemeinden der Region Graz. Das Ansuchen ist im Vorhinein an den Tourismusverband Region Graz zu richten.