KongressFörderung 

Der Tourismusverband Region Graz bietet eine finanzielle Kooperation in der Höhe zwischen 2 % und 7 % des Nächtigungsumsatzes an. Als Kriterium gilt eine Mindestanzahl von 200 bzw. 300 Nächtigungen (z. B. 150 Personen x 2 Nächte) in Beherbergungsbetrieben in den Tourismusgemeinden der Region Graz. Das Ansuchen ist im Vorhinein an den Tourismusverband Region Graz zu richten.

 

Wir helfen Ihnen bei der Kongress-Planung
Zwei Geschäftsleute mit Fahrrädern vor moderner Architektur in Graz. | © Graz Tourismus - Mias Photoart
Das Kunsthaus in Graz, ein architektonisches Meisterwerk für Tagungen und Konferenzen. | © Universalmuseum Joanneum

Förderung vom Land STeiermark

für wissenschaftliche Kongresse

Referat Wissenschaft und Forschung

Abteilung 12 - Referat Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung

Amt der Steiermärkischen Landesregierung

Frau Mag.a Anita Rupprecht

anita.rupprecht@stmk.gv.at

T +43/316/877-4672

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